Die Anordnung der Vertreibung der Deutschen aus Ungarn - Die sogenannte radikale Lösung
Eine aufmerksame Leserin unserer Website ist Frau Kristzina Kaltenecker, von Beruf Historikerin, die sich derzeit im Zuge ihrer Dissertation mit der Geschichte des ehemaligen Pfarrers Robert Danielsz beschäftigt. Aus diesem Grunde hat sie sich unsere Seiten über Harkau ganz besonders gut angeschaut. Unser Landsmann, Andreas Schindler, hat in den 80er Jahren das Heimatbuch über Harkau geschrieben (Hier der Artikel über die "Abtrennung des Burgenlandes"), das wir mit seiner freundlichen Genehmigung hier veröffentlichen durften. Frau Kaltenecker hat uns freundlicherweise eine interessante Ergänzung/Berichtigung dazu geschickt, wofür wir ihr auch an dieser Stelle ganz herzlich danken!
Krisztina Kaltenecker:
Die Anordnung der Vertreibung der Deutschen aus Ungarn[1]
Die mit Zustimmung der Alliierten Kontrollmächte zwischen 1946 und 1948 durchgeführte Zwangsaussiedlung ist als organisierte massenhafte Vertreibung der Deutschen aus Ungarn aufgrund der Kollektivschuldthese geplant, vorbereitet und angeordnet worden.
Obwohl die Zwangsaussiedlungsverordnung erst im Dezember 1945 veröffentlicht wurde, war die pauschale Abstempelung der ungarndeutschen Minderheit als „Landesverräter” und „Volksfeinde” seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges sowohl in den offiziellen und inoffiziellen Regierungserklärungen als auch in der Presse und Öffentlichkeit ein weit verbreitetes politisches Schlagwort. Die verschiedenen Verordnungen der provisorischen National- und später der Tildy-Regierung gingen von der angeblichen Kollektivschuld der Deutschen aus. Die ungarischen Regierungen achteten allerdings auf die Bewahrung einer Scheindifferenzierung zwischen „Faschisten”, „Landesverrätern”, „Volksfeinden” und den wenigen Entlasteten. In der verordnungsgebenden Praxis wurde die Volksbundmitgliedschaft im allgemeinen, die Wiederbenutzung der deutschen Familiennamen und sogar das wahrheitsgemäße Bekenntnis zur Sprache und Nationalität in der Volkszählung von 1941 als „Verbrechen gegen das Volk” verurteilt. Daraus wird das tatsächliche Ziel der ungarischen Regierungen deutlich: nämlich nicht Entnazifizierung, sondern Vertreibung. Die Regierungen erblickten in der Deutschenvertreibung das Universalmittel, mit dessen Hilfe die brennenden Probleme Nachkriegsungarns zu lösen seien.