Hanns Tschanys
Ungarische Chronik
Vom Jahre 1670 bis 1704
Hrsg. von Iván Páur
Pest 1858

Verzaichnus Etlicher Historien so von den 1670 Jahr her geschehen Ihn den Königreich Ungern, und absonderlich bey unser Stath Oedenburg welche ich Hanns Tschany zur sonderlicher Nachricht den Nachkömlingen hab auffgeschriben.

Item Ihn diesen 1670 Jahr, hat man geschwindt, noch ihn Fasching gehörth sagen. Dass der Graff Pedter Seryn, wirt Rebellisch werten, Vndt widter Ihr Kay. Vndt König. May. Leopoltus auss Ziehen, Worüber Vmb Ostern, schon ein grossmechtiger Forcht Vnter den Leyten ist gewest, seines Auss Zugs halber. Ihme aber also Balth. Von den Kay. Völckern der pass ist abgeschnidten worten, Vndt er auff gnadt, vnd vngenadt, doch auff Versprechung anderer Vngerischen Graffen, ess wirt ihme nichts geschehen, sie seyn gut dar für, ihn die Neustath mith den Graff Frängebän gestellet. Item weiln Ihn Ober Vngern. Dergleichen Graffen auch sein gewest, welche Rebellisch worten seyn, Ihr May. Von Ihnen keinen könen Bekommen, sondern sye seyn ihn Süebirgen gewichen, als haben Ihro Kay. May. Leopoltus : Vor pfingsten noch. Durch Herrn General Feldt Marsch. Lieut. Sporckh, eine ansehliche Arme Ihn Ober Vngern geschickt, aldta die Vornembsten Stedte vndt Festung, Mith einen Kaysserlichen presydio Besezet.

Item Ihn diesen 1670 Jahr. Alss den 31. Augusty. Haben die Kaysserlichen Reiter, Ihn Aller Frie, den Graffen Nädästy Ferenz. Als da mall gewesten Ficy Bälledtinus Ihn Vngern, zu Bodtendarff Ihn seynen eygene Gschlos. mith gewalt auff einen Kobelwagen gefast, vnd nach Wien gefirth. Die weil er ist Verrathen worten, dass er Auch einer sey der wider ihr May. hat wollen Auss Ziehen, Vnd Ihme alss Ihr Kay. May. vmb Landt vndt Leyth zu bringen.

War auff 1671 Ihn Fasching eine Commission zu Presspurg. Zur erforschung deren Mithglidtern, Begangener Ge-melter Repellion vnd Auffruhr, vor genomben worten, Vil von Adtl worten arrestiret, auss Vngern, Graff Nädasty Ferenz Zu Wyen. Graff Pedter Seryn. vnd Graff Frangenbän Zur Neystadt, Graff Täthenbacher welcher ess mith derglei­chen Sachen mit den Vngerischen Graffen hat gehalten vnd Zu dieser Zeith Stathhalter Zu Graz ist gewessen, ist auch Zu Graz. Vndt Bonis Ferenz ein Vornember Vngerischer von Adtl Zu Prespurg den 30 Abpril enthauptet worten. Ihre Gieter solcher Vngerischen Graffen seyn Ihren Kindern wegenomben worten, Vnd seyn Zur Vng. Kammer Kommen, den Kindern hat man etwas wenigs Von geldt gemacht, dar von sye Jährlichen solten Leben.

Item Ihn diesen 1671 Jahr. Alss den 24 Apbril haben die Judten Auss der Wien Stadt, vnd aus dem Königreich Vngern Alle miesen weichen.

Hernach darauff hath man die Evangellischen Ihn Kö­nigreich Vngern angefangen Zu verfolgen. Vndt ist ihn disen 1671 Jahr nach den 14 May. deren Evangellischen Zu Günss Ihr grosse Kürchen wegenomben worten. Von den hrn : Cartollischen. Vnd gleich eingeweichet.

Hernach den 27 May hat manVns dass Gleidt alhier bey S. Michaelly wegenomben, Vndt den Stadtpfahrer Zuegeeygnet, die Evangellischen aber haben, zu ihren Gothes Dienst von gedachten Stadtpfahrer Vnverhindert dörffen Leyten, Vnd ob schon dass gleidt .seyn hat gehört. Haben Ihm doch die Evangellischen keinen Kartollischen Mössner angenommen, sondern vnser Mössner, Hat Ihm zu seinen Gothes Dienst vnd wan er wahlfartlien ist gangen miesen Leyten, Weiln man aber zu der Zeith alle Tothen bey S. Michaelly hat Begraben «o wol Evangellische, alss Cartollische, so hat gedachter Stadtpfahrer hernach dass gleidt geschäzt, wen er einen Ver­storbene hat Lassen auss Leiten, mit ganzen Gleidt hat man miessen ihm geben, ehe er hat Lassen anfangen zum Leidten 4 fl. Kay. Vorher hat man nur geben 16 gr. von den halben gleith hat man geben 2 fl. Kay. vorher nur 8 gr. die Evangel­iischen haben ess bleiben Lassen, haben Ihre Leichen mit gesang ohn gleidt dar hin Tragen, vnd haben ihm kein geldt geben.

Hernach ist widerumben was neys auffkommen, Ihn diesen 1671 Jahr: Als den 22 Jully Am Tag Maria Madtallena, Welches den Vnger undt allen Oedenburgern gar nicht gefallen hath, den ess hath geheissen ess miest Contriwiern, Vnd hat man auff die Burger Vndt Steurmässigen ein Anschlag gemacht. Vndt hat ein Jeder, so Viel er Thaller Steur hat geben, miessen von Thaller 17 Vng. Anschlag auff dass Rath haus bringen vnd richtig machen auff ein Monath, Vndt solches hath man miessen geben 4 Monnath.

In diesen 1671 Jahr, den 26 Jully. hat der Schaur die Lewber. Gärthen Ihn der Stadt, Angerer, Tieffenwäg, und Theils Saubruner erschlagen.

Mehr den 5-ten Augusty. Vmb 5 ohr gegen der nacht, bei Mülledarf. Heffeleyn, Eyssenstath. Broderstarff. Alles er­schlagen worten durch den Schaur.

Item den 20 Augusty Ihn diesen Jahr. Hath man die Judten widerumben Ihns Königreich Vngern eingelassen, Auff die Exequierten Giether.

Item Ihn diesen 1671 Jahr ist den 18 September widerumben was neys Auff kommen alhier zu Ödenburg da seyn 4 Aeckciser von der Ung. Kammer bessolt worten bey der Stadt. Zwey Evangeliische, vnd zwey Kartolische, Vnd die seyn von der Kammer Bezalth worten, die haben miessen Von Fleisch und weyn den Konig. Aeckcis. einbringen, Von Emmer wein hat man miessen geben .6 gr. wer einen Verleygebt hat. Vnd wer ein Schweyn Kaufft. so vil fl. erskaufft. hat. so hat er miesen Von fl 12 Ung. Ackcis richtig machen.

Item Ihn diesen 1671 Jahr den 15 November Ist der Aeckcis wider vmben etwas gringer worten, Vndt hath man von einen Schweyn der eins kaufft hat nur 5 gr. äckeis geben.

Die Fleischhacker aber haben von Zent. miessen äckeis geben 10 gr.

Item Ihn diesen 1671 Jahr Ihn Monath october und November, seyn die Evangellischen Geistlichen von der Graff Wutiäniischen, und Graff Kürischen herrschaft alle verfolget und abgeschaft worten. Ihn Ober Vngern aber hat man sye gefangen die Evangellischen Geistlichen eins theils und auch die Kallfinischen Geistlichen, vnd hat sye genötiget, dass sye sich haben miessen unterschreiben, sie haben auff den Kan­zeln geprediget vnd Ihre Zuehörer Vermant, sie solten auff vnd wider ihrn König streiten, vndt Kriegen, Vnd hernach sye die Geistlichen Ihn die Eyssen geschlagen. Theils nach der Leopolt Stadt. Theils nach Schärwär geschickt, da sye ihn eyssen haben mith scheyt Thruchen miessen Fahren vnd arbeyten, wie die ergesten Vbel Theter. Hernach noch von dissen örtern wegenomben Vnd auffs Mehr verschicken wollen Vnser herr Goth aber hat guete Leith erweckt, die sye bey den Meer haben erlösset vndt ihns Reich geschicke, da sie of­fenbahrt haben wie ess ihnen ergangen ist.

Anno 1672.

 

Ist an den Lieben Neyen Jahres Tag. Ihn der Herrn Jesuwiter ihren stall ein Feyr. bey der nacht vmb halb 9 Uhr auff gangen. Vnd solcher mith aller seyner Zuegehörung Ver­brunen. Die Evangellischen haben diesen Feyr nicht recht wollen Trauen sondern seyn der Michaels Kirchen zu geloffen, vnd haben dort gewacht.

Item Ist abermall Ihn diesen Jahr den 4 January. Ihn den Kneiffelmacherischen Haus, neben des Mauth Hauss. umb 7 uhr auff den Bodtn ein Feyr auffgangen, die weyl es aber von den Leiten geschwindt ist ersehen worten, so sein ein wendtig nur 3 gespehr gebrendt worten, ist dar über gelescht Worten dis sol ein gelegets Feyr seyn gewessen.

Item ihn disen 1672 Jahr, ist auff dises Feyr auss kom­men durch die Bürger ihn der Vorstath Nachtwächter Ihn einen Jeden Viertl Zwen den 18. January auff genomben Wor­ten, welche bei der Nacht wachten Vnd alle Stundt rieffen miessen, Vor her ist keiner nie ihn der Vorstath gewessen.

Item den 27 January dises Jahr, ist der Graff Nadtasty Ferenz von Wyen. mith seinen enthaupten Kopff auff Locke­haus zu seiner Begrebnüs gefirth worten.

Ihn disen 1672 Jahr. Ihn Mannath Märty Ist von einer Löbl. Gem. betracht und herauss geben worten, dass kein wochen marckth mehr allhier zu Oedenburg am Char Freitag solt gehalten werten, sondern Gothsförchtig gefeyert und der wochen marckth vor her am Mithwochen wirt gehalten wer­ten welches dan auch also geschehen ist.

Item in diesen 72 Jahr am S. Georgen Tag. Ist mith Kay. Mandath her kommen auf dass Rath hauss. der Graff Gollenitsch alss Vng. Kammerpresidenth. Paul Esterhasy. Kroissbeckerische pischoff, vndt Begerthen den halben Rath mith Karthollischen persohnen zubesezen, ist aber vor diss mall nichts drauss worten, sondern seyn Vnverrichter sachen von Oedenburg wegereist. Vor diesmall.

Ihn diesen Jahr den 5 vnd 6 May. Ist grosse gefrier gevest und ihn Vnsern Weingarten grossen Schadten gethan.

Itern Ihn diesen 72 Jahr. Als den 20 Juny ist gedachter Graff Gollenitsch als Vng. Kammerpresydent, Müth den Kroissbeckerischen pischoff, und vnterschidlichen Kartollischen Geistlichen, vnd Kammer herrn, abermall auff Oedenburg kommen, sein Vorhaben, Wass er am S. Georgen Tag hat wollen haben, Ihme aber nicht gelungen, Jezunder aber werckstellich zu machen. Vndt ist wegen Vnterschidlicher Sa­chen Raht gehalten worten, Biss auft' den 27 Juny, da sye Vnser Stadt Oedenburg zur Straff haben gezogen, die weyl sye am S. Georgen Tag wie die wahllen auff dem Rath haus seyn ergangen, mith Kays Mandath, den halben Rath mit Kar­tollischen pehrsonen zubesezen, Vnd man Ihme solches hath abgeschlagen, Vndt aber ehe schon Anno 1609. Allen Frey Stedten aufgetragen worten, Weyln beydte Relligonen Ihn Landt giltig Vnd Verbleiblich seyn solten, so sollen von beyder Relligon, der Rath vndt alle Ehrnämpter besessen werten, Welche Stadt aber wider disen Artickel wirt handeln, Vnd nicht also Thun, die soll alle Jahr vmb 2000 fl. Confenciert werten, Weyln die Öedenburger ess aber nie gethan Ess auch keine Kartollischen Leyt hier hat gehabt, die Ihn Rath hinein sich geschickt heten, Vnd auch auff Ihr Mandäth. so sye am Georgen Tag haben gebracht, Keinen haben hinein genomben. Vrsach dessen, die Gem. hat auch von solichen artickel. der A. 1609 ist gemacht Worten, nichts gewist dar umb haben sye keinen hin ein Lassen kommen. Ist die Stadt gleich zur Straff gezogen worten, Von A. 609. Biss 672 Jahr. Alle Jahr vmb 2000 fl. Ihro Kay. Vndt König, May. hat der Stadt von solcher erkenter Straff wol etwas nach gesehen Vndt geschencket.

Doch aber die Stadt geschwindt 1000 Emmer weyn hergeben, zur Kammer Fir das Vbrige versezet, Loibersbach vndt Klingenbach. Vndt den schön gern weyngarth zu Mörwisch. Welches die Kammer dar weyl geniest. Biss die Stadt dass geldt erleget. Vndt gleich dar auff den 30. Juny, Ihn herausern rath Zwen Kartollische, Vndt 4 beyständt hin­ein miessen nemben, der erste. 24. Ihn aussern rath ist gewest der Meister Hanss. ein Maurer, vndt ein Kneyffelmacher.

Item Ihn diesen 72 Jahr, alss den 4 Jully. Ist man mit einen Trumelschlager. Ihn der Stadt Ihn allen gassen Vmber gangen. Vndt dise posten auss geriefft, dass man den 68 weyn solt Leygeben die halb pr. 1 gr. den 70-er weyn die halb pr 7 Vng. den 71-er die halb pr. 6 Vng. Vndt den König. Aeckcis richtig machen. Von Jeden emmer 6 gr.

Item hat gedachter Pischoff zu Kroisbach. dass Geldt der Vng. Kammer, Erleget, wegen Loiberssbach vnd Klingen bach vnd des gern weyngart zu Mörvisch, vnd geniest er solche Därffer, vnd den weyngarten, biss die Stadt dass geldt erleget.

Item seyn Vnder dessen die Flichtigen Rebellen, auss Sübenbirgen, her For kommen, Vndt Ihn Ober Vngern gros-sen Schadten gethan. Dass Ihr Kay. und König. May. Leopoltus. hat miessen durch Ihr Exc. herrn Generaln Copoh Vndt Herrn Graffen General Baull Esterhasy, eine vortreffliche Arme hin ein schicken, zu belrüdtigung solches Neyen er­standene Tumulth.

 

Anno 1673.

 

 

Item in diesen 73 Jahr. Acht Tag nach ostern, hath gedachter Kroisbeckerische pischoff, Von Loiebersbach den Evangeliischen Hr. Geistlichen abgeschafft. Vnd einen Kar­tollischen Geistlichen eingesezet.

Item Ihn disen 73 Jahr, am S. Georgen Tag. Kompt abermal Gedachter Graff Gollenitsch, alss Vng. Kammerpre-sidenth. Mith Kay. Mandäth auff das Rathhaus wie die wäh­len seyn vor genomben worten, Vnd sezt den Evangellischen herrn Stadtrichter, ab alss den herr Johann Serpillius. Vndt sezet einen Kartollischen ein, Nambens Mathias Preiner, Wel­cher noch kein Bürger war, sondern gleich seinen Bürgerli­chen Aydt miesen auff den Rath haus ab legen, ehe man ihm den Zöpter hat über geben, Vnd ferner den andern Tag. Auch den halben Rath. undt halbe Gem. mith Kartollischen Leithen Besezet, Den Rath. mit einen 30 ger. Maurer. Kneiffeimacher Sayffensieder, Ihn der Musterung auch zwen Evangellische Bergmaister. Abgesezet. Vnd zwen Kartollische eingesezet. Dessgleichen zwen Evangellische Gem. Stadt überger abge­sezet, vnd zwen Kartollische eingesetzt.

Item Ihn disen 73 Jahr. Am Tag Merthartus, Ist zu Mith Tag. ein solches Schaur wöter kommen, und hat Ihn Vn-sern Ödtenburgerischen weyngarten diese gebürg ganz er­schlagen, dass man nichts drein hat können Lösscn. Sau- bruner Felberbruner. Grefftner. grassner, hohen harmbler halben Theil die Stainer und Säz herobers Froereysbrun ge­gen Wolffs, die ranisch. gaur. weytengrundt.Glasser. Scheich­ner, die Neyberg, die preischler undt badtner, Saz grundt, Wydterer, Mägerler, Wäzer, die Käneraz undt Kolmberg halben Theil wie auch vil Traydt : undt ist ein Man vndt weyb von weyngarth ihn Wöther heymer gangen, vndt ein anderer man mith sye, wie sie nach den Stadtgraben auff den Teucht zu gen, alle 3 mitheinander, Ist das weyb von einer donnerschlag erschlagen worten, Ihnen den Bedten manen ist nichts geschehen.

Item Ihn diesen 73 Jahr, den Tag nach Allerheyllung hath man die Geistlichen, die Evangellischen, Auss der Stadt Günss abgeschafft, vnd haben Forth miessen.

Item seyn A. 1672 vndt 73. Vndt 74. Jahr Ihn Ober undt Nidter Vngern, die Kürchen den Evangellischen Wege-nomben, Vndt den Kartollischen Zugeeignet worten, auch die Evangellischen undt Kalfinischen geistlichen Vber all abge­schafft. Vndt Kahrtollische eingesezet, bis auf Öedtenburg, Item in diesen 73 Jahr. Den Freytag nach Thomanj Kompt der Kraisbeckerische Pischoff, Mith dess Obersten Zeuss seynen 500 Man auff unssere Därffer. Vndt nimbt die Kirchen mith gewalt ein, Vndt weichts ein Vndt schafft vnssere Geist­lichen ab. Vndt sezet Kartolliche ein, als zu S. Wolffs. zu Harcke. zu Wandarff. zu Agendarff.

Item Ihn diesen 73 Jahr Ihn Sambstag nach nach Thomany Weyln man hat gesehen Was der Pischoff. mith dess Obristen Zeys seinen 500 Mann. Auff Vnsern Därffern vor gonomben hat, Vnd nun wol gewiss, Dass er an die Stadt auch wird seyen Vndt Mandäth Bringen. Hath der herr Leopoldt Nätl. Alss dassmal gewester herr Burgermaister, diesen Sambstag die Thor nicht Lassen auffmachen, dar mith niemandts nicht hinauss hat könen gehen, sondern dar heymbten Verbleiben, da den der Pischoff umb 8 Uhr zu morgens Frie an das Michaels Thor ist mith anderen Geistlichen und den Obersten Zeys ankommen, die Burgerschafft welche dar ge­wacht hath hat Ihm nicht hereyn gelassen, Biss der hr. Burgermaister undt der hr. Stadtrichter ist hin ausgerithen, da er dan Mith Ihnen ist hereyn gefahren, Vndt sich Ihn dass Tscharckanische Hauss. mith seinen Geistlichen Verfiegt und mith den Obristen Zeys. und seyn Mandath auff dass rath haus geschickt, Vnd angezeiget was seyn Begehren sey. ein Ehrsammer Rath ihm. Aber nicht Barrierth, sondern sein Begehrn abgeschlagen. Der Oberste Zeys aber hat seyne 500 Kyrrisyrer vor den Bothsy thor liegender gehabt dar weyl sye mith den rath gestrithen haben, wie der Oberste Zeys aber von Bischoffen auss den Tscharckanischen haus dar von reith, auff das Botschy Thor zue, hat er herihner dess Thor nur gleich mith einen weysen Tiechel gewuncken, seyn seyne soltadten mith Spornstraich hereyn gerithen, die quarty Knecht auff die seiten gestossen, die Burger seyn vor einer stundt von der wacht auss Befelch der Obrigkeit abgezo­gen, welche Ihnen hat lassen sagen es hete keine gefahr, sye solten nur nach Hauss gehen, Vndt gleich über den Blatz her auff, und bey den Fodtern Thor hinein, Ihn willens die Stadt zu überrumpeln, haben aber die Quarty Knecht die Brücken geschwündt auff gezogen, Vndt dass er der Oberste Zeys nur Zahlb 67 ist hin ein kommen. Vndt Zwischen der Beyden auffgezogene Brücken drinen gestandten Ihn was vor einer Angst er ist gevest Ihn solcher Klammen drinen, und seyne Soldadten drausten auff den Blaz, dass wissen dar von zu sagen die solches gesehen haben, den die Burgerschafft die gassen alle geschwünd mith wagen hat verschoben, dass kei­ner hete könen reithen, Vndt dass Lezte und erste Viertl mith Ihrem ober und Vnter gewöhr nach den Reithern nacher, die handtwercks Bursch und aus den anderten und 3-ten Viertl alle der Michaels Kirchen zue, den man hat gesehen wie sie die Kirchen auff den Dörffern haben wegenomben Also haben sye es alhier ihn der Stadt auch wollen machen den wen sye weren hinen kommen ihn die Stadt, da heten sye die Geist­lichen ihn der Georgen Kirchen gleich ihn den Beicht süzeh erdapt. Der Oberst Zeys ist auff das rath haus gefodert worten, zwischen der prücken herauss, da ihm von hr. Burgermaister seine meinung ist gesaget worten, Vndt er mith grossen Schandt mith seynen Leyten, bey den Neystifft Thor ist hin auss geraist, vnter wegs zu Schadendarff den pfahrhoff auss geblünderth. wass das Vnter der Burgerschafft Vor ein aufflauff ist gewest, wissen dar von zu sagen die dar bey seyn gewest.

Item am Steffans Tag Ist der hr. Rasner als damall gewester Evangeliischer pfahrer zu wandarf, Vndt hr. Löhner gewester pfahrer zu S. Wolffs. Hin auss auff solche Därffer, und diesen Feyrtag drinen gepredigt widerumben Ihn den Kirchen, wie wohl sye es eingeweyhet haben, die Stadt Obrig­keit solches nicht Befohlen noch erlaubet, seyn hernach auff Befelch der Vng. Kammer solche Richter und undt geschworne Ihn die gef'ängnüs geworffen worten, da man ihnen ge Trohet, Man wirt sye, Ihn solche gef'ängnüs Legen darihnen sye werten miessen verderben, Man wirdt sye von .der Stadt weckh fihren, sye werten ihr Leb Tag Ihr Weyb und Kündt nimmermehr sehen, hernach aber haben sich etliche Burger gefunden, haben vor sye gebethen, undt vor etlich hundert fl. Vor sye eingesprochen und Bürgschafft geleist das man ess hat auff widerstellung heraus gelassen, wie sye aber einmall seyn her aust gewest, auss der Gefängnüs ist biss dato seiter nichts gefodert worten, sondern so instendig Verbliben, bey denen die ess haben lassen einlögen.

 

Anno 1674 Jahrs.  

 

Hierauff hat ihn diesen 74 Jahr den 9 January der Kroissbeckherische Pischoff zu Merwisch, und zu Rust die Gei­stlichen abgeschafft die Evangellischen, Vnd die Kirchen weegenomben und eyngeweychet und Kartollische Geistliche eingesezet.

Item Ihn diesen 74 Jahr den 24 February hat der Ehrwürtig hoch und wohl gelahrte herr Christopff Sobitsch Nachmithag die lezte Evangellische Predtig Ihn der Michaels Kirchen gethan, und nach verrichter solcher predtig. Auss einen Brieff von der Canzl einer ganzen Ewangellischen Gem. abgelössen, dass Ihre Kay. undt König. May. Leopoltus Ernstlicher Befech sey. Vnsere Kürchen und Schuellen abzustelen, undt den Kartollischen ein zu rämben, Mith was Thränen Vergiessen, heullen undt weynen, solches Brieff ablössen, von der Evangellischen Gem. ist angehörth worten, ist nicht zu Beschreyben.

Worüber Vnss Öedtenburgern Ihn diesen 74 Jahr, den 27 February, die S. Michaels Kürchen, bey Sanct Georg die Kirchen Vngerische Kirchen Spitall Kürchen, die Schuellen Vndt Schuell Heysser : Vndt wass zu diesen Kürchen gehörth hat. wegenomben, die Kirchen Mith grossen Frolocken disen Tag eingeweichet, auff Kartollische weyse. Vnsere Schuell Diener alle abgeschafft, Vndt welcher hier wil ihn Landt verbleyben, der hat miessen zuesagen, Kein Kindt mehr auff Evangellische Lehr zu weyssen, noch viel mehr auss Lutherischen Biecheln zu lehrnen. Bey Verlihrung seines Vermögens. Dessgleichen den Spitallpfahrer, Vnd Vngerischen pfahrer abgeschafft, Vndt auch von unsern 3 Pfahrherrn, den hr. Langen, vnd uns auff das Kay. Gnedtigste erlaubnüs Zwen herrn Geistliche gelassen, welche Vnss auff Evangellische Arth undt weys solten Lehrnen, Tauffen, Sacrament raichen. Wie sye vor hero gethan haben, und ver­richtet. Vndt unss noch allergnedigst ein Hauss zu bauen er­laubet dass wir dahrihnen Vnsern Goths Dienst verrichten. Worüber Ihn öedtenburg keyn Evangellischer Gothes Dienst ist gehalten worten, dass wier heten könen zusammen kommen an einen orth. Von 24 February biss auff den 2 Martj-. Da ist ein Frie gebeth durch den Ehrwürdtigen herrn Christopff Sobitsch gehalten worten ihn Lackhnerischen Haus, Vndt hernach so woll Wercktag alss Feyrtag, ist man Biss auff den pfingst Sambstag ihn dieses hauss zum Goths Dienst gangen, da der pharherr den Leyten Ihn Hoff, Ihn der hoch so bey einer Thyr eine Canzl heran gemacht ist worten he­rab hat gepredigt, den der Hoff, und die Säll alle Zeit gsteckth voller Leyth seyn gewessen? Da den Manicher zue hörer ist ihmer Wäschelnasser von der predtig gangen. Die weyl er unter Freyen himmel hat Gothes worth an gehörth, die widerwertigen wen sye solches gessehen. haben sye ihnen die Faust voll angelacht dass unss also geth.

Ihn Sonderheit aber ist dieser Zeith eine Vohrnembe Reichs Fürstin allhier wegen des Reynen Evangeliischen Gothes Dienst zu Öedtenburg bey Vnss gebliben, Nammens Frauen Anna Ma­ria eine gebohrne Margräffein zu Brandtenburg, vndt Herzogin ihn Breyssen, Verwithibty herzogin, zu Krumau, vndt Fürstin zu Egenberg. Welcher Ihr Kay. vndt König. May: Leopoltns. solche Freyheit hat geben und ertheylt, dass sye hat den Ehr­würdigen hoch und wohlgelahrten herrn Mathias Lang. Zu ihren Hoffpredtiger auff genomben. Vndt hat Ihr also balt dess herrn Adtam Reschen Sel : seyn Haus ihn der Georgen gassen Kaufft. Vndt hat solches Lassen zurichten zu einen Beth haus. Worihnen sye eine Schöne Cancl hat auff den Sal Lassen machen, welche auff den heintigen Tag stehet, zue gedechtnüss mith ihrer Hoch Fürstlichen Wapben. Vndt hat zu Ihr zum Gothes Dienst dörffen kommen undt gehen, wen sye hat wollen hin ein lassen. Vndt hat Ihm solchen Reschischen haus, Jezunder aber Hoch Fierstlichen haus der Ehrwürdtige hoch und wohl Gelahrte herr Mathias Lang, die Erste predtig darihnen gehalten den ersten Sontag nach Ostern Ihn diesen 74 Jahr Ihn grosser Versamblung und anzahl des Volcks :

Weyln Vnss die Kirchen bey Sancth Michaelly ist ge­nomben worten, vndt aldorten der Friethhoff ist gewest, wo man alle Thoten hat hin getragen undt begraben, so haben die Evangellischen Ihnen auch vmb ein anders orth vmb gesehen wo sye möchten Ihre Tothen hin begraben, so ist ein schöner Orth ihn der Langenzeyl aussersehen worten vo vor dem die Vngerische Schull ist gewest, undt ist die erste persohn drein getragen worten, den 11 Marty ohne Gesang, welches ist dess herrn Steger seine Haussfraue gewest, der auch abgeschafft ist worten, weyln er Teitscher Schullmaister ist gewest ihn den Ellendten (sic, ma : altes) Zöchhauss, und ist diesen Tag ein solches schney undt regenwöther gewöst. dass der Spithelbach so voll ist angeloffen, dass die Schwallen vber die Spitelbrucken haben geschlagen undt solches wasser hat diss Jahr auff den Trädt grossen schaden gethan.

Item Ihn diesen 74 Jahr am heyl. Pfingst Sontag. ist der Evangeliische Gothes Dienst, Ihn den Schubertischen hauss zum erstenmall gehalten worten. Welches hauss auff Ihro Kay. Vndt König. May. Leopoltus Erlaubnüs. Von Vnss Evangellischen ist zuegerichtet worten zu einen Beth hauss. Vndt ist ihn Lacknerischen hauss hernach keyn Goths dienst mehr gehalten worten, sondern Vorthan Ihn diesen Schuber­tischen hauss.

Item Weyln Nun auss Gothes Verhänknüs, und Zue Lassung. Wegen Vnssers Vndanckhs : Allermassen Ge­gen Gothes worth. Die Evangellischen Vndt so wol auch Kallfinischen Geistlischen, Von den Römisch Kartollischen, auss den Königreich Vngern, Ihn Obern, undt vnter Theyl dises Königsreich, seyn alle verfolget worten, Vndt Vertriben, biss auff Öedtenburg. Da wir auff allergnedtigst erlaubnüs Vnsers Aller Gnedtigsten Kayssers Königs vndt herrn, herrn Leopoltus, Vnssere zween hr. Geistliche haben erhalten, alss herrn M. Conradt Parth. Vndt herrn Christhopff Sobitsch. Weyln Leicht nun den Widterwertigen solche Zwen herrn Geistlichen haben starckh ihn die Augen gestochen, haben sye so Vil zu wegen gebracht, dass Ihn diesen 74 Jahr 3 Tag Vor Michaelly, ein Kay. Mandäth ist kommen, das innerhalb 3 Ta­gen Vnssere zwen herrn Geistlichen, Ihn die Eyssenstath hinauss solten, Welchen Starken Ernstlichen Befelch Vndt Mandäth dess allergnedtigsten Kay. Königs vndt herrn herrn Leopoltus, Vnssere Evangellischen herrn, haben miesen nach­kommen, Vndt solche am Tag Michaelly Vor Tags selber Ihn die Eyssen Stadt hinauss gefürt, den wen sye es bei den Tag heten Vorth geführth, were Vil Leicht ein grosser Aufnauff von der Burgerschaft erstanden, Ihn der Eyssen Stadt aber ist ihnen Von Vng. Herrn Canzler ein Hause eingerämbt worten, darihnen sye sein Verbliben, Vndt haben Ihre weyber Vndt Kinder allhier miessen ihn Ellendt Lassen verbleiben.

Item Weyln auss Abschaffung. Vnser zwen herrn Evan­geliischen Geistlichen, dass Schubertische Beth haus hat miessen gesperth werten, dass kayn Gottes Dienst drinen hat könen gehalten werten, weyln man Vnss die zween herrn Gei­stlichen hat genomben. Vnssere allergnedigste Fürstein von Egenberg. so damall Vnter uns wohnet. Vndt auss zue lassen Ihro Kais. Vndt könig. May. Leopoltus, einen Hoffpredtiger hat dörfen halten, Vndt wie Endt schon gemelt ein Haus hat Gebauth Vndt zuegericht zum Gothes Dienst. Hat Vnss allergnedtigst Lassen zu Ihr Ihn solches haus zum Gothes Dienst hienein kommen, vnd gehen, da der Ehrwirtige hoch und wohl gelahrte herr Mathias Lang. Alle Tag hat ein Frye gebeth gehalten, undt hernach Beicht gesessen, vndt Communicirt, Vndt so ordentlich eingericht seine sachen, die weyln er nur allein ist gewest, Vndt an einen Feyrtäg und Sontag von Frembten Orthen Vil Leith zum Communiciren seyn herkom­men, so haben an einen Mantag die Stadler miessen zur Beicht gehen, am Echrtag Ihn der Vorstadt dass erste Viertl Vndt am Mithwochen dass änderte Viertl. am pfingstag das drithe Viertl. Am Freytag das Vierte Viertl. Darmith er als ein ein­zige persohn hat könen bestehen, Vnd seinen Gothes Dienst Verrichten, darmit kein mensch Vrsach hete Vber Ihme zu klagen, sondern Vielmehr ein jeder ihn seinen gewissen : Vrsach hath gehabt Vmb erhaltung seines Lebens zu Bithen, biss der Liebe Goth die Zwen herrn Geistlichen widerumben zu Ihme herein bringt, Vndt hat solchen Gothes Dienst allein versehen von Michaelly an, dess 74 Jahr, biss auff Ostern Ihns 75 Jahr. Da man Ihm alle kleine Kinder heymblicher. bey der nacht hat hin ein gebracht, zum Tauffen, Vrsach dessen dass ess der Kartollische Stattpfahrer hat wollen uith gewalt er wils Tauffen, der Evangellischen Ihre Kinder, Ist ihme aber kyens zue gebracht worten solchen Stadtpfahrer. Dass ers hete könen dauffen.

Item Ihn diesen 74 Jahr, am Heyl. Christabendt, da die Kartollischen pflegen Vmb Mithenacht zur Möthen zu gehen, Vndt weyln sye Vnss Ihn diesen 74 Jahr. Ihn Febmary die Michällis Kürchen haben wegenomben, so ist von Kartolli­schen grosser zu Lauff ihn diese Michaels Kürchen zur Mö­then gewest, Vndt wie gedachter Stadtpfahrer, auff die Canse geht vndt verlöst das Evangellium, Felth er vmb, ist von der handt Gothes berierth worten, vnd noch in der Kürchen ge­storben, alsso hat sich die erste Möthenpredtig gar Traurig Ihn der Michaels Kirchen angelassen bey den Kartollischen.

 

Anno 1675 Jahrs.  

 

Item Ihn diessen 75 Jahr, am Mithwochen vor Ostern, hat der Fürst von Stain alss damaln reichs Canzler. Vnssere zwen herrn Ewangellische Geistliche, Auff Vnssers allergnedtigsten Kay. vnd Königs Leopoltus befelch von der Eyssenstath widerumben Ihn seinen Kobelwagen herein zu Vnss auff Öedtenburg gefiirth. Wie sye aber zu Vnsser Stadt öedenburg herbey kommen, so werten sye am himmel eines Schönen rögenbogen wahr, welcher Vber Vnsser Stadt ist gestanden, Worüber der Fürst von Stayn, mith höller Stimb hat in wagen angefangen zum Singen, Rum Lob mein Sei den herrn, vnd sich dess gefärbten schönen rögenbogen erihnert, der Gnade Gothes, die wirt stehen bleyben bey seyner Lieben Evangellischen Gem. gar vest Ihn Evigkeith. Weyln unss nun dissmal nicht ist erlaubet worten dass Beth hauss auff zusperen, dass wir mith den zwen herrn Geistlichen konten wie vorher, dem Gothes dienst drinen halten und verrich­ten widerumben, so haben sye solchen Ihn der gnedtigsten Fürstin Ihren Hauss neben Ihren Hoffpredtiger dem herru Langen, mith Bethen predtigen beichten Communicieren Vndt Kinder Tauften biss auff die Weynachten verricht dises 75igsten Jahr.

Item Weyln Wier Öedtenburger von Vnsern Aller, gned­tigsten Kay, König undt herrn Lepoltuui, Vnssere zwen Evangellische herrn Geistlichen sein erlaubt worten von Reichs Oanzler Stain hereyn von der Eissenstadt zu Vnss zu brin­gen, so ist unss ein anderes widerumben angehenckt worten, Ihn diesen 75. igsten Jahr. Am S. Georgen Tag da ein Kam­mer herr von der ung. Kammer ist kommen mit Kay. Man­dath, dass man solth einen Kartollischen Burgermaister sezen, undt ist der Evangeliische herr burgermaister alss herr Lepoldt Nätl abgesezet worten, und von Landt wider der Stadt Freyheiten, ein Unger, Mith namben Bastory ein Kartollischer herein genomben und ein gesezet worten, da doch ein Mandath der Stadt Ano 73 ist gegeben worten wie sye einen Kartollischen Stathrichter haben miessen einnehmben, dass hin firo solt so gehalten werten, der halbe rath Lu­therisch der halbe Kartollisch, ist der Richter Kartholisch so solt der burgermaister Lutherisch seyn, ist aber der burger­maister kartollisch so solt der Stathrichter Lutherisch seyn, dieser Kay. befelch aber hats wider auff gehebt, dasselbige Mandath : dass nichts gilt, sondern sye solten alle zween kartollisch seyn, sowol Richter alss burgermaister.

Item Weyln nun die Kartollischen gesehen, Wie grosses zufahren undt gehen der Evangellischen Leith. Allhier her zu dem reynen Evangellischen Gothes dienst ist gewest, Vrsach diss die weyln die pfahrer überall verfolget und vertriben seyn worten schon, wie Endt gemelt. so hath der herr Stathrichter durch den grichtsdiner. Vndt gfreytn mith den Muschkatierern die Leyth bey den Fodtern Thor, wen sye seyn von der Kirchen gangen abfangen undt Ihn das gefängnus werffen vnd Theyls hoch gestrafft. Haben auch die quarty Knecht die Evangellischen bey den aussern Thören und Ihnern Thören abgeschaft und Kartollische auffgenomben, ist den einer Verbliben ein Luthrischer bey einen Thor, so hat er die Leytt von Thor miessen vort stossen undt schmieren, wen sye haben in die Kirchen wollen herein gehen, wie sye die Kartollischen ess gemacht haben.

Item seyn auch Ihn disen 75 Jahr. Ihn May Moneth bey dien Thören Ihnern und aussern, decreth auff gehencket wor­ten von den Kartollischen herrn Burgermaister vndt Stadt­richter, die Evangellischen haben ihren willen nicht drein geben. Dass solche mith der Stath Insigl solten verfertigt seyn, und seyn bey jeden Thor 3 decreth gehenckt ein Vng. vnd Lateinisch vndt ein Teitschs. Mith diesen worten hiemith "Wirt Jedermeniglichen Kundt vndt zu wissen gethan, dass Vnssers Allergenedtigsten Kais. vnd Königs ernstlicher befehl ist, Niemandt zu dem Evangellischen Gothes dienst herein zu kommen, Ausserhalb. der Königlichen Churfürstlichen hohen Ministerts, Residenten, Agenden vnd andern brifilegierten, Welcher nun sich wirt wissen dar nach zu rich­ten vndt. diesen ernstlichen befehl nach zu leben vnd vor Straff so Ihme geschehen wirt zu hieten, actum Öedtenburg.

Idem dises 75gste Jahr ist gar ein spats vndt regneri­scher Jahr gewest, Ihn velchen die Frucht gar nicht haben können zeitig werten genug. Vndt ist ein über aus saurer weyn gewachsen, vnd der mehrer Theyl weynber zun Lösen Zeit gfroren, dass man es dar heymbten miten Ihn warben Stuben hat miesen etliche Tag stehen Lassen, dass sye sein auff getauth.

Item Ihn disen 75igsten Jahr am hey. Christ Abendt hat dess Königs auss dennenmarckh seyn resydenth zu wyen, Ihre Excell. hr. von Lieliencron Kai. Freyheit vnnd Briffilegiumb bracht, auff das Schuberttische Goth hauss. Vndt dass solches zu dem Evangeliischen Gotes Dienst widerumben er­öffnet hat dörffen werten, welches wie endt schon gemelt ist gesperth worten Anno 74. am Tag Michaelly, undt ist versperter gewest. ein Jahr 12 wochen dass Kein Evangelischer Gothes (dienst) drinen ist gehalten worten, am heyl. Christ Tag eröffnet worten, vnd dar ihnen der Gothes (dienst) gehal­ten, vndt so Forthan weiter.

 

Anno 1676 Jahrs.  

 

Item Ihn diesen 76 Jahr, den 16 May, ist ein grosser reyff gefallen, vndt hath Ihn Bodten Weyngärten grossen Schadten gethan.

Item Ihn diesen 76 Jahr den 28 May. hath sich vmb 3 Vhr nach mith Tag. von der Neystath her ein solches groses Schaur wöther erhebt, vnd von derNeustath bisa auff Gschies weyn und Traydt erschlagen.

Item, Ihn diesen 76 Jahr den 5-ten Juny, ist bey der nacht nmb halb 12 Vhr ein grosses wöther kommen, vndt durch einen donnerschlag ihn den prandtnerischen hauss. ihn Stadtl hindther eingeschlagen. Vndt angezündt, worüber 5 heysser vnd der Lacknerische Mayrhoff halber verbrunnen.

Item Ihn disen 76 Jahr, den 16. Juny. Ist der Churprünz von Sachxen alhier ankommen von Wyen, die gnedtigste Fraue Fürstin von Egenberg. alss seine Fraue Mamb heymb zusuchen, Welcher mith Stuckh Lössung auff das her­lichste ist empfangen worten.

Item den 21 Juny drauff ist auch von Wyen her ab ge­raist die Fraue Fierstin alss seine Fraue Mamb heimb zu suchen der Fürst von Gothau. Welcher den Montag drauff zum Frye gebeth Ihns Schuberrtische haus ist gangen, da man hat die Orgel geschlagen und darzue gesungen, Zyon klagt mith Angst und Schmerzen.

Item dieses 76 Jahr, ist gar ein überaus heyess vnd dür­res Jahr gewest, Ihn welchen Jahr es gar wenig geregnet hat, vnd hat man alhier den 28 September schon angefangen zum Lössen, vnd ist gar ein herlicher gueter weyn gewachsen, welcher von Kauffleyten der meyste biss auff Martyny ist ubgefirth worten, vnd der emmer vmb 6. vndt 7 vnd 8 reichstaller ist verkaufft worten, aber gar wenig ist diss Jahr wor­ten weyn.

Item Ihn diesen 76igsten Jahr, den 28 November wel­ches wahr der Sambstag vor den heyl. Adtvendt Sontag. Ist bey der Goth erbahrm es Ihn höchsten himmel durch des Georg Warthenmeyl. In der Langen Zeyl seiner zweyen Kin­der. Ihn Stadtl, hinten bey einer strab Tristen ein Feyr angeheizet worten, dar bey solche Kinder haben wollen Kösten brathen, welches ist geschehen vmb halbe 2 nachmitag, da solches Feyr die ganze Lange Zeyl gegen den Neystifft Thor, biss auff das Kirchknopffische hauss hat abgebrandt. Abwerts biss gegen den Botschy Thor. Auff dess Krumten Schifferstayn seyn hauss, den ganzen Zwickel Ihn der Sülbergassen, her auss. vndt biss auf das Meisslische wirtshaus. Die einwendtige ganze Stadt. Ihn welcher sich der hinder grien Thurm zum ersten zint hat, vnd vegebrunen, die Geor­gen Kürchen sambt den Thurn auss gebrenth dass die glocken herabgefallen, wie auch das Kloster vnd den Thurn, dass auch die glocken herab seyn gefallen, vndt den Stath Thurn ganz auss gebrendt. Die hinter gassen undt alte Kohrnmarck aber. Die Neystifft alle zwe Zeyln biss gegen den Neystifft Thor auff etliche kleine heyssl. hernach von Kohrnmarckh aber auff das stain Thor. Die Schmit gassen biss auff das gassl aber. Vnd in der Rossen gassen durchy vnter der Johans Kirchen, und dieselbige ganze gassen biss auff das Windtmühl Thor : welches auch mit abgebrunen, Vndt von Thor widerumben zuruck her unter biss auff Vnsser haus. Da ists erhalten worten durch Gothes sonderliche gnadt.

Worauff den 30gsten November, der Tag des heyl. Abpostl Andrey ist eingefallen, so hat der Ehrwürtige herr Sobitsch Ihn unsser auch abgebrenten vnd eingeäscherten Gotheshaus ihn den Schubertischen, Vnter den Freyen himmel, wo dass alte ist gestanden Ihn gegenwarth. dess Königs auss Dennenmarck sein Residenten, eine Frey pretig gethan, Vndt den Gothes dienst mith disen gesang angefangen. Nimb von unss herr o Treyer Goth, die schwere Straff undt grosse nueth. Mith was Thränen Vergiessen, der damall versambleten Evangeliischen Gem. dises gesang ist gesungen worten, ist nicht zu beschreiben, Vnsser lieber Goth, der wolle solche Buss Thränen, nur mith gnedtigen und barmherzigen Augen haben angesehen, alss wie der Ninefithcr, so wirt er vnss hinfiro widerumben gnedtig seyn vnd vnss, und unsere nach­kommen vor solcher erschröklicher Feyrbrunst hinfort be-hieten, vnd diesen erlitenen Brandschadten, Ihn andern wegen mith reichen segen ersezen vnd erstathen.

 

Anno 1677 Jahrs.  

 

Item Ihn diesen 77gsten Jahr, den 21 February hath der Pyschoff zu Kroissbach. den Jesuwiter zu Günss welbhe erst dorth ein Sociedeth auffrichten, Loiberspach vndt Klin­genbach, darzugeben. Vndt auch den Herrn weyngarth zu Mörwisch, dass sye Ihnen miessen robeten, biss sye wider­umben zur Stath kommen.

Item Ihn disen 77igsten Jahr, den 20 Marty starb der erste Kartollische hr. Burgermaister. herr .Bastor. Alhier zu Öedenburg welcher ein Vnger gewessen ist, wie Endt schon gemelt vnd Ahno 75 ist auss Befelch Ihro May. eingesezet worten, wie endten zu ersehen. Vndt ist hernaeh hr. Leopolt Nätl Burgermaister angesezter gewest biss auf Georgy.

Item Ihn disen 77igsten Jahr, am S. Georgen Tag Ist abermall ein Vng. Kammerherr kommen Mith Kay. Mandath, vnd nach mith Tag. Auf das Rath hauss, wie die wahllen seyn Vorgenomben worten gangen, vndt Auss Befelch Ihro Kay. May. den Dreissger zu einen Burgermaister. nambens Pedter Tallyan gesezet, welcher noch nie ist Stathrichter gewest, vnd hat auch kein haus ihn der Stath drinen noch herausten gehabt sondern hat ihn 30 haus gewohnet, vndt ist von Rath hauss. mit den Zöpter. durch die ganze Gem. Ihn die Vorstath her auss ihns 30 haus begleitet worten.

Item Ihn disen 77igsten Jahr den 25 Abpril ist ein Commeth Stern Vmb ein halber Zwey vor den Tag auffgangen, Vnd hat die strallen vor hergefirth welcher sich aber nur auff die 10 Tag Lang. Zu morgens hat sehen lassen.

Item den 3-ten May Ihn diesen 77igsten Jahr hat sich zu Mith Tag der Vnter wündt gehebt, welcher wie die Alten Leyth gesaget haben, nie so starkh gangen sey dass sie es dencketen, vndt hat hin vndt wider ihn den Wältern vndt weyngarteu Vil Bamen vmb Kerth undt aussgerissen.

Item Ihn diesen 77igsten Jahr, haben sich die Köffer Ihn Vnssern Ganzen Öedenburgerischen weyngebürg verlohren, dass man sich driber sehr erfreyet hat. Dass die weyngarten zu einen schönen holz seyn einmal kommen.

Item Ihn disen 77igsten Jahr : Nach der Musterung seyn alhier zu Ödenburg zum ersten mall 4 Fuessgehente Träydthieter auffgenomben worten, welche Ihre Bezahllung von Gem. Stadt haben, Vndt miessen nicht allein auff die Traydter sondern auff wissen, vnd weyngarten achtung ge­ben, vnd wo sye halt sehen dass das Vieh oder durch diepische Leyt ein schadten solt geschehen, solchen verhieten, oder solches Viech vndt Leith pfendten. vnd ein Treyben, vndt ist Ihr vber räiter gewest, der Hanns Züwisses.

Item Ihn diesen 77igsten Jahr, ist den Lezten May vndt ersten Juny grosser rayff gefallen, und in Theixs weyngarten grossen Schadten gethan.

Item in disen 77igsten Jahr seyn vor den Fronleichnambs Tag. Von der ung. Kammer aus Mandath her kom­men, das unsere Evangeliische handtwercks Leith ein Jeder Zöchmaister mith seynen Mith Meistern vnd gesöllen. sollen mith den Kartollischen Ihren Vmbgang gehen am Fronleichnambs Tag, Weiln sye es aber nicht haben gethan, dass sye weder an disen Tage, noch den Santag hernach dass sye auch pflegen Ihn Vmbgang zu gehen, So haben sye widerumben Mandath herbrach vndt haben den pfingstag hernach, wel­ches dassmal war der Tag Johanis des Tauffers, einen Vmb­gang gehalten, Vnd vorher auff das Rathaus geforderth vnd jedten Zöchmaister bey 50 Reichstaller Straff, oder bey Verliehrung Ihrer Freyheiten vndt gewohnheiten so ein Jede Zöch vnd Handtwerkh hat. Auff getragen worten von hr. burgermaister, wo sye auff disen pfingstag nicht werten mith gehen mit Ihren Vmb gang. Ehr aber de pfingstag ist kom­men, hat Ihr : her : herr Johann Andree Preining von Ihro Kay. May. andere Brieff gebracht dass mit solchen begehren, man die Evangeliischen Handwerckhs Leith sol vnkeith (sic) Lassen.

Item Ihn diesen Jahr Ists den Frembten Evangeliischen Leyten noch über auss gewerth worten, bey den äusseren Thören dass sie nicht haben därffen herein gehen, zum Gothes dienst, hat den ein Thor Knecht einen herein gelas­sen, vnd er ist drüber verrathen worten, so hat er darumb miessen Straff Leydten. Auch haben sich Vnterschidliche Leyt, vnd Vertriben Schulmeister alliier gefunden, Welche die Kinder heimblicher weis gelehrnet haben, weyln die öffentlichen Schullen abgeschafft seyn worten, wan dan die hr : Jesuwiter seyn Ihn erfahrung kommen, wo ein solcher Schulmeister Kinder Lehrt, haben sye ihm gleich auffgesucht vnd verklaget, vnd grosse Straff angedroet, wen ers nicht vnterwegs wirt Lassen seyn Kinder Lehrn.

Item Ihn disen 77igsten Jahr, haben die Stathlerdie See­halt zu Ihren hauss weyngarten wollen haben, und auss solchen Anger wissen wöllen machen, dieVorstäthler vnd herrn bergleyt, und Ihnsonderheit der hr. Preytl als oberster Bergmaister: der doch auch ein Städtler war hat ess nicht Lassen angehen, sondern mith den Vorstäthlern gehalten vndt haben ess den Stäthler nicht zue lassen, dass sye sollen wissen auss solchen Anger machen, vnd Ihnen zu Ihren hauss grundt zue zu eigenen, die Stäthler aber haben sich so sehr beklagt, dass Ihnen durch der Vorstäthler Ihre Ochxssen sehr grosser Schadt geschiecht wen sie drunten halten, also ists so weit verglichen worten, dass Keyner nicht hat därffen hinab Treyben halten, ist er erdabt worten so hat man Ihm pfendt, dass hey hat von den hother bey den greffnern an, biss auff der Wolffser äcker Gem. Stath Lassen mähn, vnd durch die Bau­ern heymer Fihren lassen, dass Grameth hat Ihn hr. Burgermaister vnd hr. Stathkammerer gehört, welche es umb 50 Mezen habern den Kolmbhoffern haben zu kauften geben, doch haben von Greffnern an, die hr. Bergleith vnd Gem. Stath auch gemäth.

Item Ihn disen 77igsten Jahr; den 28 Juny hat der Hanuss Knütfes Mithnachbahr zu Mörwisch, Eine Vnglicksellig Fuhr bey der nacht über den See gethan, da er 30-ich Schniter ihn die Zillen gefast, Welche aber auff miten See ertrunken alle seyn, vnd noch seyn Sohn, vnd seyn nachbahr einer, die Ihme haben geholffen Fihren, also seyn 82 Sellen er Trunken, nur gleich er ist mith der Ziln allein auss kom­men, die Leyth seyn Ihnerhalb 8 Tagen auff den See alle gefundten worten, dass dass wasser hat Ihn die Hoch über sich geworffen, vnd seyn auss gefirth worten vnd begraben worten.

Item Ihn diesen 77igsten Jahr, ist dass Ryndt Viech Ihn ganzen Nidter Vnger so heuffig abgestandten, auch alhier was bey den Botschy Thor ist auss getriben worten von der langen Zeil alss ihn den lezten Viertl Ihn den andern 3 Viertl nicht so sehr.

Item dieses 1677 Jahr. Ist ein solches Fruchtbahres Jahr gewest, an welchen Fast nichts ermangelt hat, Ess ist Weyn worten, Mehr alss ihnen die Leyt geschäzet haben, Vndt noch vber aus guter Weyn. Dass des Emmer aus gneten gebürg umb 5 vnd 6 reichstaler ist verkaufft worten, so ist Trayt genueg worten, Krauth vnd rueben und aller handt Obst steif und Sath genueg hey vndt Grämet Fier das Viech. Ist auch von keinen Schaur diss Jahr nichts gehörtworten. Alleyn dass Milthaue hath so schadten gethan Ihn Weyngarten Ihn disen Jahr, dass mans sonst nicht bald Erhört hat.

Item Ihn disen Jahr den pfingstag vor S. Thomany ist der Fürst von Barreith auss Franken nebenst seyner frauen hier gewest, die genedtigste Fierstin von Egenberg heymb zu suchen.

 

Anno 1678. Jahrs.  

 

Ihn diesen 78 Jahr, haben unsere Bödten Weyngarten von der Winter gefrier sehr grob eingebiest, aber die Köffer weyngarten haben diss Jahr von Koffern mehr kein Anstos gelidten. sondern schön holz und weynber getriben.

Item Ihn disen 78igsten Jahr, am S. Georgen Tag ist ein Vng. Kammerherr mith Mandath kommen, vnd den Evan-gellischen Stath Kammer hr. Gregor Nätl abgesezet, vndt einen ungerischen herrn. Nambens Horväth Nickolaus ein gesezet zu einen Stadt Kammerer, der nichts Teitsch hat redten können, mith den Leyten.

Item ihn diesen 78igsten Jahr. Am Auffarths Tag Christy habe ich miessen bey dem hr. Bürgermeister Pedter Tal-lian angeloben zu einen Gem. Stathübergeher. Neben den Hanns Taschner, undt Adam Sonleytner.

Item Ihn disen 78igsten Jahr den 23 May Ist nach mit­tag über die himmels Thron haussberg undt Sülberberg ein solches Schaur und gewösser wöter kommen, vnd grossen mächtigen schadten gethan. Theyls weyngarten die Erdt wegetragen, und den Andern seyn weyngarten damit verschith.

Item Ihn diesen 78igsten Jahr 8 Tag vor Fronleichnambs Tag. seyn von der ung. Kammer abermal ein Mandath kommen, dass die Evangellischen handtwerekhs Leyth solten mit Kartollischen Ihn Vmbgang gehen, seyn Vnssere Herrn aber alss balt zu Ihr May. geraist, vnd viderumben Befelch gebracht, dass mans hat mith solchen begehren Vnkeith miessen Lassen.

Item seyn in diesen Jahr 8 Tag nach disen Fromleichnambs Tag auff Befelch Ihr May. Neye Dekreth bey allen Thören aussgehenket Worten, dass Niemandts anderer zu den Evangellischen Gothes Dienst solt herein kommen, bey grosses Leybs Straff. Ausser der Konigl. Chur Fierstlichen ho­hen Ministeris vndt resiten (residenten), agendten.

Item Ihn diesen 78 Jahr, am Sontag nach Johanny dess Tauffers, ist nach mith Tag, der Spithelbach vnd Langen Zeilen graben so voller wasser angerunen, von den vil und grossen regenwöter, dass dass Hey auff den Furthwissen vndt vndter Kolmbhoff, was gemäther ist gewest darvon Tragen dass andre verschlembt, wye auch ober der Stath die Ziegl vnd Tuiff vndt Lewber wissen, dass Hey alles ver­derbte, vnd verschlembt, vnd ist nicht auss zu sprechen ge­west was Ihnerhalb zweyen Tagen, dass Wasser Ihn Vngern vnd Öesterreich vor schadten hat gethan Vil 100 Futer hey weckhge Tragen und verschlembt, vndt die Leyth so nach der Leythe gewohnt haben solches wasser erfahren, dass es ihnen ist bey den Feuster auss und ein gerunen,vnd haben sich die Leyth mith den Viech auss den Dörffern miessen auff die Höch her auss begeben Ihr Leben und dess Viechs zu Erröthen.

Item Ihn disen 78igsten Jahr. Am Tag Marya Heymbsuchung hath die Sonn bey hellen Kötern Wöther umb 9 Vhr zu morgens frye einen ring bekommen, wie ein rögenbogen gestalth weith vmb die Sonn herumb welcher ist gestanden biss auff halbe zwey nachmit Tag. Worüber sich die Leith sehr verwunderth was es doch bedeuthen wirt, Theyl haben gesagt, ess wirt nasse Zeith bringen. Theil ess wirt dirre Zeith werten, die von der dirren Zeith haben gesagt, haben es errathen, den Ess Ist grosse Dihr Worten ganzer zwey Monath Lang.

Item Ihn diesen 78igsten Jahr. Den 31 Jully. welches war der Sontag nach Jacoby. Hat man alhier wegen Ihre Kay. May. Leopoltus Jungen Prünzens, die Stuckh vndt Topelhacken 3 mall vmb und vmb. vmb die Stath Lassen Loss Schiessen, vndt vmb 6 Vhr nachmitag, ist ein ganzer Ehsammer woll­weiser rath nebenst ein E: Gem. auffs rath Hauss gangen da eine Mallzeith ist gehalten worten, vnd Ihn gesundheit dess Jungen Kay. Prünzen Fiath herumb getrunken worten.

Item Ihn diesen 78. Jahr, den 7 Augusty ist umb 4 Vhr nach mithag ein Schaur wöther kommen, welcher in Lewbern, Angern, Ertburgern, Tieffenwög. Zahrhalmb, vnd Ihn noch unterschidlichen gebürgen hat grossen Schadten gethan.

In diesen 78igsten Jahr. Hath ess so Vil Mays Ihn gan­zen Landt gegeben, dass sye ihn ackern vndt weyngarten grossen Schadten haben gethan, vnd seyn alle wyssen vnd anger vol solcher mays gewest, worüber sich Jedermann vcrwunderth wo doch so Vil mays herkommen, vnd was sye uns beteuden werten, oder guts auss ziehten.

Item in diesen 78 Jahr. Vmb S. Michaelly, wurten die Rebellen ihn Ober Vngern widerumben Lebendig. Vnd ha­ben einen pather bey sich zum officierer gehabt, mith namen Josua, der Fiel mith sye, Ihn Mähren ein, vnd verbrendt et­liche dörfer, welcher ein Fall den Vmbligenden Örtern grosse Forscht auss jaget. Item etliche wochen hernach Fiellen sol­che Rebellen Ihr Kay. May. Ihn die Bergsteth ein, Vndt ha­ben Ihro May. Vil 1000 fl. werths von Sülber vnd goldt ärtz, diss mal weggeraubt vnd dar von gefürth.

Item Ihn diesen 78igsten Jahr. Am Tage Symony Vnd Judty, hath ein Ehrsammer wohlweysser rath alhier, decreth bey den Vodtern Thor auss gehenckt, Vrsach dis, dass die Seuch der pestillenz bey der Rab her vmb grasiert, vnd den wochenmarckh nicht mehr herihnen auff den Blaz hat lassen halten, sondern vor den Botschy Thor drauss, aber den Ellisabetmarkh gar nicht gehalten; weter herihnen, oder vor den Botschy Thor.

Item Ihn disen 78igsten Jahr Vmb Martynj. hat ein Ehsammer wohl weysser rath, Wegbreyter 8 auffgenomben, vnd 8 Fuess gehety, welche Vmb die Stath her umb die Strassen sauber behieten solten wegen der räuberischen diebs-leit, vndt hat ein reyter gehabt dass monath 6 fl. Kay. ein Fuessgeher dass monath 4 fl. K.

Item zu Endt dises 78igsten Jahr Ist ein Sayl Tanzer hier gewest, welcher seyn Sayl auff den Stadt Thurm hath oben auff angebunden, vnd gegen der Abpodecken zu hin ab­gefahren vnd ihn wehrenden Fahren ein pistolen loss ge­schossen, einsmall zwey glass weyn auss getrunken ihn herab­fahren, vnd ein mall einen Knaben Ihn seinen hendten mit Ihm her ab gefirth.

Item zu Endt dises Jahr seyn zween gefräydte zu den aussern Thören auff genomben worten, der Vrsach halber dass sye keinen Vngern bey den Thören solten hereyn lassen, weyln die pestillenz ihn Vngern Landt nur besser einraist, vnd den wochenmarckh vor den Botschy Thor auch abgeschaft, und keinen gehalten mehr.

Item seyn auch zu Endt discs 78igsten Jahr, die 4 Felth hieter, welche Anno 1677 vmb Georgy seyn auffgenomben worten, widerumben abgeschafft worten dass Trayt ist zu Endt disses Jahr gewest der mezen vmb 10 vnd 11 gr.