Die Stadt Ödenburg war bei der Herausgabe von Wald- und Weideflächen nicht engherziger als andere Grundherren. Gesetzliche Vorschriften bestimmten genau die unteren und oberen Grenzen jener Flächen, die einem ganzen Bauernhof überlassen werden mußten. Bei Waldflächen lag die Grenze zwischen 2 und 8 Joch, auf keinen Fall aber über 12 Joch, die Grenzen für Weideflächen lagen zwischen 4 und 22 Joch pro Bauernhof. Die Stadt hatte also einen Spielraum, den sie unterschiedlich nutzte. In der Bodengüteklasse I, zu der Wandorf gehörte, sollte ein ganzer Bauernhof folgende Flächen erhalten:
 
  • 16 Joch Urbarialfeld (Äcker - 1 J. = 1200 Quadratklafter)
  • 6- 8 Tagewerk Wiesen (1 Tw. = 800-1000 Quadratklafter)
  • 2-12 Joch Wald
  • 4-22 Joch Weideland
 
Hinzu kamen noch Flächen, die der Bauer durch Rodungen, Anlegung von Weingärten (Fleißäcker) für sich erworben hat. In Wandorf ergaben sich dadurch - lt. Tabelle von Dr. Zoltan Horváth - insgesamt folgende Nutzflächen:
 

Urbarialfelder

Rottfelder Wiesen

Weideland

Überlehens-feld

Wald

Insges.

Jeweils in Joch / 1 J = 1200 Quadratklafter

400

180,85

100,5

17,2

254,1

952,65

 
Dieses Vermögen teilten sich 25 Bauernhöfe, einschl. Kirche, Notar, Lehrer. Das Klostervermögen ist hierin nicht enthalten. Die Wandorfer Gemarkung hatte 3478,1 Joch, davon waren 2467,6 Joch Waldfläche. Von der Waldfläche verblieb im städt. Eigentum (2467,6-254,1) 2213,5 Joch (89,7 %). Zum Vergleich: Harkau hatte eine Waldfläche von 659,5 Joch, davon erhielten ihre Bauern 537,5 Joch und die Stadt behielt sich 122 Joch (18,5 %). Auf einen ganzen Bauernhof kamen in Wandorf 9,5 Joch Wald, in Harkau 12 Joch.
 
Das königliche Patent schrieb vor, dass der bisherige Anspruch auf eine Holzmenge nicht geschmälert werden darf (Besitzstandswahrung). Die Bauern wurden verpflichtet, den erhaltenen Wald gemeinschaftlich zu bewirtschaften. Dazu mußte eine sog. Urbarialgemeinde gegründet werden, an deren Spitze ein Präses und ein Schriftführer standen, die auf drei Jahre gewählt wurden. Ihre Mitglieder bestanden aus jenen Bauern, die einen Waldanteil hatten. Je nach Größe ihres Anteils wurde ihnen jährlich eine "Ganze", "Halbe", "Viertel" oder "Achtel" - Moaß (Schlagraum) zugeteilt. Dies geschah gewöhnlich im Monat November.
 
Die Bäume einer "Moaß" wurden gekennzeichnet, numeriert und dann verlost. Die Aufarbeitung und Abholzung erfolgte in den Wintermonaten. Die Baumstämme wurden zu Scheitholz, das Geäst zu sog. "Birdln" (1 m lang, 1 m Umfang) aufbereitet. Die Birdln waren bei den Bäckern sehr begehrtes Brennmaterial. Die abgeholzten Waldflächen kamen im Frühjahr zur Aufforstung. Bei der Aussonderung und Zuteilung von Waldflächen hat Wandorf mit der Stadt Ödenburg schwierige Verhandlungen eingehen müssen, die sogar zu Gerichtsprozessen führten. Das Streitverfahren landete schließlich beim Gerichtshof, wo die Angelegenheit erst im Jahre 1895 ihren Abschluß fand. Die Verhandlungen über den Waldanteil des Pauliner-Ordens (Kloster) endeten schon im Jahre 1877. Die Gemeinde hat mehrere Joch Wald gegen Baugelände mit der Stadt eingetauscht. Laut Sümeghy-Rozsondai betrug die Waldfläche der Urbarialgemeinde letztlich 240 Joch, die des Klosters 30 Joch.
 
Quelle: Wandorf - Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte und Entwicklung eines ehemaligen Stadtdorfes Ödenburgs
Hans Degendorfer, Matthias Ziegler (1991)