Dazu gehörte das Schankrecht und das Recht zur Betreibung von Fleischbänken. Diese Rechte der Grundherren wurden durch das Gesetz zur Aufhebung der Leibeigenschaft nicht berührt. Die Stadt Ödenburg hat sich erst nach und nach entschlossen, diese Rechte zu verpachten oder zu verkaufen. Der Preis richtete sich nach dem Schätzwert, dieser nach dem Ertrag. Der Weinausschank brachte in Wandorf folgende Gewinne:
 
  • Im Jahre 1838   101,- Fl.
  • Im Jahre 1842    105,- Fl.
  • Im Jahre 1845    105,- Fl.
  • Der Schätzwert 1848 ist nicht bekannt
  • Im Jahre 1838    36,- Fl.
  • Im Jahre 1842    105,- Fl.
  • Im Jahre 1845    166,- Fl.
  • Der Schätzwert betrug Im Jahre 1848 1450,- Fl.
 
Als erstes verkaufte die Stadt das Gaststättenrecht. Wandorf kaufte es für 3100 Fl. und bezahlte den Preis in vier Raten (Gemeindewirtshaus).
 
In der zurückliegenden Zeit achtete die Stadt streng darauf, dass ihre Einnahmen aus dem Schankrecht von niemandem geschmälert wurden. Sie hat ihre Gasthäuser deshalb mit verschiedenen Privilegien ausgestattet, So durfte in den Stadtdörfern zwischen dem Georgitag (24. April) und Michaeli (29. September) nur in stadteigenen Gasthäusern Wein ausgeschenkt werden. In den Sommermonaten hat sich die Stadt die günstigsten Verkaufstage vorbehalten. Dies waren jene, an denen Märkte waren und viel Besucher und Durchreisende erwartet wurden. Auf die Einhaltung der Verbote achteten die städtischen Panduren (Diener) sehr streng. Zuwiderhandlungen wurden empfindlich bestraft.
 
Aus Wandorf wurde folgende Überlieferung bekannt: Am 25. Juni 1791 wurde der Untertan Sch. und sein blinder Sohn vor das Stadtgericht zitiert, weil sie ihren Wein außerhalb der zulässigen Zeit ausgeschenkt hatten und sogar den Panduren mißhandelten. Die Strafe: Der Vater erhielt 6, der Sohn 12 Stockhiebe und ihr Wein wurde konfisziert.
 
Das Gemeindewirtshaus wurde nach dem Erwerb an Pächter vermietet, von denen uns nur die zwei letzten bekannt sind: Thomas Bernhard und Andreas Unger. Sie hatten sicher eine Reihe Vorgänger, deren Namen niemand mehr wußte.
 
Die Fleischbank wurde an den Meistbietenden versteigert, für den Preis von 1450,- Fl. Die letzte Eigentümerin war die Familie Degendorfer in den Winkeln. Sie stand auf dem Eckgrundstück zwischen dem Haus "Stühler-Karl" (Knabel) und jenem Haus, in dem der Süß-Tischler wohnte, an der Straße, die dem Altbach entlang nach Ödenburg führte. Sie wurde zusammen mit dem Schlachthof nach Einführung und Erbauung eines gemeindeeigenenen Schlachthofes und dem Nutzungszwang für den neuen Schlachthof abgerissen.
 
Quelle: Wandorf - Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte und Entwicklung eines ehemaligen Stadtdorfes Ödenburgs
Hans Degendorfer, Matthias Ziegler (1991)