Wandorf bezahlte im Zusammenhang mit der Befreiung der Leibeigenschaft folgende Beträge:
 
  • 13 987,- Fl. für 400 Joch Urbarialfelder
  • 11 395,- Fl. für 181 Joch Rottfelder
  •     649,- Fl. für 17,2 Joch Überlehensfelder
  •     240,- Fl. für Weingärten - Größe unbekannt
  • 26 271,- Fl. Kapitalsumme ohne Zinsen
 
Darin sind nicht enthalten die Flächen des Pauliner-Ordens und des Kirchenfonds.
 
Seit der Einführung des Theresianischen Urbariums (1767) schrumpften die einzelnen Bauernwirtschaften infolge von Erbteilungen immer mehr zusammen. Im Jahre 1866 waren es schon 99 Eigentümer. Der Trend zu Klein- bzw. Zwergwirtschaften und zum Söllnerdasein verlief in Wandorf am schnellsten.
 
Quelle: Wandorf - Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte und Entwicklung eines ehemaligen Stadtdorfes Ödenburgs
Hans Degendorfer, Matthias Ziegler (1991)