Über die Ablösung der Weinberge, "des Bergrechtes", die Flächengröße der abgelösten Weinberge, die zum Teil auch Eigentum der Stadt waren, stehen uns leider verhältnismäßig wenig Unterlagen zur Verfügung. Harkau mußte für Weinberge auch nur den Ablösungsbetrag von 230,40 fl an die Stadt bezahlen. Der niedrige Betrag ergibt sich dadurch, daß der größte Teil der Harkauer Weinberge unter die Rubrik "Rottfelder" gehörte (siehe dort!), andererseits besaßen noch viele Ödenburger Bürgerfamilien privat ziemlich viele Weinberge im "Harkauer Gebirg", wie die Weinberge genannt wurden, (Siehe dazu Baron Schilsons Weinberge-Verkauf um 1780 und die Liste der Eigentümer Harkauer Bodens im Protokoll aus dem Jahre 1789 bei "Urbarium"!). Die Bürger hatten diese ihre Weinberge auf Harkauer Gemarkung später privat - nicht über die Stadt - an Harkauer Bauern verkauft. So nannte z. B. die Farn. Komad Kappel bis 1945 einen ihrer Weinberge, den "Fabrizyschen", weil dieser schon vor 1900 von der reichen Bürgerfamilie Fabrizy gekauft worden war.
 
Quelle:"Harkau - mein Heimatdorf ",
die Geschichte eines deutschen Bauerndorfes in Westungarn
Andreas Schindler (1987)