Als Harkau aus seiner Ödenburger "Untertänigkeit" ausschied, bekam es 400 Katastraljoch Wald. Natürlich ging die Ablösung des Waldes auch nicht so glatt über die Bühne. Das "Königliche Patent" ordnete an, daß "das Flächenmaß der für die gewesenen Unterthanen auszuscheidenden Wald-Antheile...' so groß sein soll, daß die Untertanen so viel Holz erhalten, wie sie bisher auch aus dem gemeinschaftlichen (Stadt-) Wald erhalten hatten. "Hierbei ist jedoch der Grundsatz festzuhalten, daß in der Regel für eine ganze Ansässigkeit keine geringere Fläche als 2 Joch und keine höhere als acht Joch, das Joch zu 1200 Quadratklafter gerechnet..., auf keinen Fall jedoch über zwölf Joch... bestimmt werden dürfe..."
 
"Da müssen wir der Stadt Ödenburg unsere Anerkennung aussprechen, denn sie hat tatsächlich das zulässige Höchstmaß an Wald, nämlich 12 Joch je Ansässigkeit an die Harkauer abgetreten, "damit hat Harkau auch unter den Stadtdörfern das Maximum an Waldfläche für eine Ansässigkeit erhalten" (Dr. Horvath, S. 29). Über die Ablösung des Waldes heißt es im betr. Protokoll: "Laut Vergleich I überläßt die vormalige Herrschaft der Gemeinde (Harkau) nach jeder Ansässigkeit 12 Joch Wald (zuje 1200 Quadratklafter). Holznutzung wurde bisher der Gemeinde verabreicht... Die Waldgebühr nach zusammen 44 79VJOOO Ansässigkeit (inclusiv Pfarrer und Schule für beide Konfessionen) beträgt 537,500 Joch. Diese Waldgebühr wurde in diesem Sinne abgeschlossen. Die Harkauer erhielten also folgende Waldteile von der Stadt Odenburg zugeteilt: (Benennung wie im Abkommen!)
 

Eselgsteckten (zwischen Silberberg- u. Hausbergweingärten)

8,97 Joch

Distelacker Waldspitz

2,04 Joch

Kegelwald (zwischen Kegel- und Winkeläcker)

8,75 Joch

Hausberg-, Sonnenberg- und Pfennigwald

517,74 Joch

Zusammen:

537,50 Joch je 1200 Klafter

 
Außerdem erhielt die Gemeinde noch für Waldwege und Wasserlauf 6,02 Joch Wald.
 
Der Wald mußte aber auch weiterhin von den Harkauern, die einen "Waldanteil" hatten, gemeinsam bewirtschaftet werden. Zu diesem Zweck wurde eine "Urberialgemeinde" gegründet, die natürlich mit der politischen Gemeinde auf das engste zusammenarbeitete. Die Urberialgemeinde, der nicht jeder Bewohner der Gemeinde angehörte, wählte für sich alle drei Jahre einen Präses, der nicht identisch war mit dem Richter der Gemeinde, und einen Schriftführer. Der" Waldanteil" der evang. Kirchengemeinde und der Schule war in diesem "Urberialwald" enthalten, während der der kath. Pfarrei und Schule (14 Katastraljoch) abgesondert vom ganzen Wald, auch von der kath. Kirchengemeinde in Ödenburg bewirtschaftet wurde. Dieser "Kath. Pfarrwald" lag zwischen dem Harkauer Urberialwald und dem städtischen Wald. Jedes Jahr wurde an die Bevölkerung Harkaus,je nach Größe ihres Waldanteils, 1-2-3-4 Klafter Holz aus dem Urberialwald zur Verfügung gestellt. Ende November jeden Jahres gingen einige erfahrene Männer unter Leitung des Urberialpräses, des Schriftführers und des Försters in den Wald und zeichneten in dem zum Fällen freigegebenen Distrikt Bäume an, die gefallt werden sollten. Zu diesem Zweck wurde mit einem kleinen Beil in Mannshöhe von den Bäumen eine kleine Rinde abgetrennt und mit Tintenstift die Losnummern darauf notiert. Es wurden immer so viele Bäume mit denselben Nummern bezeichnet, die zusammen eine halbe Klafter Scheiter geben sollen. Waren die Männer mit der Bezeichnung fertig, wurde an einem Abend "gelöselt", die Lose gezogen. Es konnte sich also niemand vorher das Holz aussuchen. Erst nach der Losziehung konnte man mit seiner Nummer das Holz ausfindig machen. Dadurch wurde niemand benachteiligt, denn absichtlich konnte niemand bevorzugt oder benachteiligt werden. Wenn ich mich richtig erinnere - mein Vater war Ende der 20er Jahre Schriftführer der Urberialgemeinde - so wurden 260 Lose gemacht Einige Lose wurden auch verkauft an die, die zu wenig Waldanteile hatten, oder an die Bäcker. Da die Bauern im Winter Zeit hatten, fällte jeder Bauer seine ihm durch das Los zugefallenen Bäume und schichtete die Scheiter im Walde, neben einem Waldweg" in halbe Klafter" auf. Beim Fällen der Bäume taten sich die Verwandten, die Nachbarn zusammen. Es gab "Nachbarschaftshilfe"! Die Äste wurden zu Bürtel- etwa 1 m lang und 1 m im Umfang gebunden und - sofern es sich lohnte, wurden auch die "Stöcke", die Baumstümpfe herausgegraben, was allerdings, meistens eine schwere Arbeit war. Das aufgestapelte Holz und die Bürtel wurden gezeichnet und im Frühjahr abgefahren. Im Frühjahr wurde dann in "Robath" im Waldstück, in dem die Bäume gefällt worden waren, Bäumchen gesetzt oder auch Eicheln gesteckt, also aufgeforstet. Ärmere Leute, die keinen Waldanteil hatten, also kein Holz zugeteilt bekamen, konnten sich einen "Holzzettei" beim Schriftführer um einige Heller lösen und Fallholz im Wald sammeln und heimbringen. In schlechten Erntejahren, wenn von der Frucht wegen Trockenheit wenig Stroh vorhanden war, konnten die Bauern mit Erlaubnis der Urberialgemeinde im Spätwinter oder zeitigen Frühjahr "Laub rechen", um das Laub im Viehstall als Streu zu verwenden. Aber nicht nur im Wald, beim Aufforsten, auch sonst wurde noch "Robath" geleistet, nämlich dann, wenn es sich um Gemeinschaftsarbeit für die Gemeinde handeltete. So mußte das Heu und das Grummet (2. Heu) auf der gemeindeeigenen ,;Kranerischen" für die Gemeindestiere gemeinsam gemäht, gewendet, aufgeladen, nach Hause gefahren und abgeladen werden. Die Einteilung zu diesen Arbeiten oblag dem ,;Kleinrichter". Die Feldwege wurden von den Bauern gemeinsam beschottert, und der Weg von der Landstraße zum Sauerbrunnen auf der Gemarkung Deutschkreutz von den Harkauern beschottert und in Ordnung gehalten. Dafür konnten die Harkauer unentgeltlich "Sauerwasser", natürliches Kohlendioxyd-haltiges Wasser zum Trinken aus dieser Quelle holen, auch noch nach der Abtrennung Deutschkreutz an das Burgenland. Die Einteilung zu den jeweiligen Arbeitsvorgängen fiel auch in den Aufgabenbereich des "Kleinrichters".
 
Zusammenfassend kann für das "Ende der Leibeigenschaft" im Jahre 1853 folgendes festgehalten werden:
 
1. Der von den Harkauer Bauern, vormalige Untertanen der Königl. Freistadt Ödenburg bearbeitete Boden ging in das Eigentum der Bauern über.
2. Die "Robath" (= Frondienst) für den Grundherrn (die Stadt) sowie die Naturalabgaben an : die Stadt entfielen.
3. Dafür wurden der Bevölkerung gewaltige Ablösungssummen abverlangt.
 
Eine "Grundbuchaufstellung sämtlicher Gründe..." Harkaus, die Vermessungsingenieur Adolf Klaus, Ödenburg, im Jahre 1877 rückwirkend für 1853 angefertigt hat, will ich hier veröffentlichen und der Nachwelt erhalten. Danach setzte sich die Gemarkung (Hotter) Harkaus " aus folgenden Gründen" zusammen (Angaben in Quadratklaftern)
 
37 6/8 Ansässigkeiten

1 203 348 (incl. Wald u. Weiden)

6 Kleinhäusler

762

kath. Pfarre

75173

kath., Schule

18892

evang. Pfarre

30182

evang. Schule

15707

Notar u. curialisten

4995

Komitat und Aerar (Staat)

12577

Mühle

756

Gemeinde Harkau

919485

Rottgründe

306149

Weingärten

203100

Freigründe

1987

Unproduktives

111364

kath. Kirche

72

Friedhof

1423

(Herrschaft Ödbg. behält)

515648

(Bürgergründe)

243996

Zusammen:

3 663 515 Quadratklafter =
3 053,762 Joch a

1200 Quadratklafter = 2290,32 Katastraljoch a 1600 Quadratklafter; 1 Klafter = 1896 mm, 1 Quadradtklafter = 3,6 qm.

 

Dafür mußten die Bewohner Harkaus folgende Ablösungssummen entrichten (zum Vergleich u- sind auch die Beträge der Gemeinden Agendorf und Wolfs aufgeführt. Nach Dr. Horvath)

 

Harkau

Agendorf

Wolfs

für die Ansässigkeiten

26750,--fl

11 35875,--fl

10882,--fl

für die Restfelder

3432,33 fl

6418, fl

2480,-- fl

Für die Rottfelder

14797,-- fl

15750,--fl

7158,-- fl

für die Weinberge

230,40 fl

1040.—fl

1688,-- fl

Zusammen

45209,40 fl

59083,-- fl

22208,-- fl

 
Quelle:"Harkau - mein Heimatdorf ",
die Geschichte eines deutschen Bauerndorfes in Westungarn
Andreas Schindler (1987)