Die Rottfelder lagen natürlich auf der Gemarkung der Gemeinde, diese jedoch war Eigentum des Grundherren. Die Stadt als Grundherr wäre berechtigt gewesen, diese Rottfelder für den Preis der "Rodarbeiten", um pagatellen Preis einzulösen, wie das ein großer Teil der Privatgrundherren dies schon jahrzehntelang vorher getan hatte. Auf, bzw. von diesen Feldern hatten die Grundbesitzer zum größten Teil ihre Meierhöfe eingerichtet, so z. B. Fürst Eszterhazy den Hermannshof zwischen Harkau und Girm. Da aber die Stadt in Geldnöten war, war sie gerne bereit, "die Rottfelder auf ewige Zeiten" den vorherigen Untertanen und Benutzern zu überlassen. Natürlich nicht umsonst(!), sondern das Joch (je 1200 Quadratklafter) zu 60 Gulden, in Harkau und Klingenbach zu je 57 fl. Das war natürlich das Geschäft für die Stadt; der Grund und Boden war viel zu teuer. Die Stadt bekam nämlich für ihre U rberialfelder nur 30 fl pro Joch und das nicht in bar, wie wir gesehen haben, sondern in Obligationen, deren Realwert viel geringer war als deren Nennwert. Außerdem mußte der Betrag für die "Rottfelder" von den Bauern direkt, nach einer bestimmten Laufzeit an die Stadt entrichtet werden. Natürlich wurde der fällige Betrag verzinst.