Ablösung der Rottfelder
Nach dem kaiserlichen Patent von 1853 wurden den Grundherren das Recht eingeräumt, die Rottfelder gegen eine angemessene Entschädigung für die Urbarmachung zurückzunehmen. Die meisten Grundherren haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. Nicht so die Stadt Ödenburg. Sie hat die Rottfelder "auf ewige Zeiten" den Bauern belassen. Dafür verlangte sie im Vertrag von 1857 pro Joch (1 J. = 1200 Quadratklafter) 60.- Fl. Die Entschädigungssumme sollte laut Vertrag innerhalb von 6-8 Jahren getilgt werden, mit einer Verzinsung von jährlich 5 %. Die fälligen Tilgungsraten und Zinsen mußten von den Dorfrichtern eingezogen werden. Die vorgesehene Tilgungszeit wurde nicht eingehalten, so sammelten sich Zins und Zinseszinsen auf das Mehrfache der Grundschuld an.