Neben der Urbarialgemeinde (Waldgemeinschaft der Bauern) fungierte noch die politische Gemeinde. Ihre Organe, wie Richter (Bürgermeister), Geschworene (Gemeinderäte), waren für alle Einwohner der Gemeinde zuständig.
 
In Ungarn haben sich im 14.-15. Jhdt. drei Typen der politischen Gemeinden herausgebildet. Es gab die "adligen" Gemeinden, die "Marktflecken" und die Leibeigenen-Gemeinden.
Die "Adligen-Gemeinden" wurden von Kleingrundbesitzern gebildet, die ihren Leibeigenen aus Gründen der Steuerersparnis im 15. und 16. Jhdt. aufkündigten und ihre Felder durch landw. Dienstboten bearbeiten ließen. Es waren verarmte, ehemalige Grundbesitzer, die vielfach nach der Flucht vor den Türken im Komitat Ödenburg eine neue Heimat fanden. Die Steuerfreiheit für landw. Dienstpersonal hat König Sigismund bereits 1411 eingeführt.
 
Die prinzipiellen Grundlagen der Verfassung der Marktflecken (oppi- dum) und der Leibeigenen-Gemeinden (villa) war die Grundherren- Gerichtsbarkeit. In ihre Angelegenheiten konnte sich der Grundherr je- derzeit einmischen, auch ins Privatleben. Die Marktflecken bildeten einen Übergang zwischen Stadt (civitas) und Dorf (villa). Ihren Rang verdankten sie folgenden Voraussetzungen: Gut entwickelte Warenproduktion, günstigere Abgabepflichten oder günstige geographische Lage an bedeuten- den Verkehrswegen. Sie wurden zur Einkommensvermehrung von den Grundherren gefördert.
 
Im Laufe der Zeit ging die Zahl der "adligen" Gemeinden zurück, viele wurden zu Leibeigenen-Dörfer. An ihrer Spitze stand ein sog. "Leutnant", der von den Dorfbewohnern frei gewählt wurde. Nach Aufhebung der Leibeigenschaft (1848) standen sie den anderen Gemeinden rechtlich gleich. Ihr Sonderstatus fiel erst 1871 endgültig weg.
 
Durch das Urbarium von 1767 hat die Ausnahmestellung der Marktflecken auch großen Schaden genommen. Verschwunden sind sie nicht, denn noch Ende des 18. Jhdts. errang auch Harkau diesen Status.
 
Seit Anfang des 19. Jhdts. waren die Verfassung, die Verwaltung der Marktflecken denen der anderen Gemeinden gleich. Nach dem Urbarium von 1767 durften die Bewohner des Dorfes ihren Richter nur unter den vom Grundherren ausgesuchten drei Personen wählen. Auch nach der Aufhebung der Leibeigenschaft änderte sich diese Verfassung nicht. Neu war jedoch die Trennung von Lehramt und der Notariatsaufgaben. Damals wurden die Bezirksnotariate organisiert. Im Komitat Ödenburg waren es 49 an der Zahl, von denen mehrere drei Gemeinden betreuten. Die einheitliche Gemeindeverfassung wurde durch den Gesetzesartikel XVIII. von 1871 eingeführt. Danach gab es Groß- und Kleingemeinden, je nachdem, ob die Gemeinde die Kosten für die Haltung eines eigenen Notars übernehmen wollte oder nicht. Wandorf wurde Großgemeinde.
 
Ob diese Gemeindeverfassung unverändert weiterbestand und wie diese Bestimmungen über die Wahl des Richters und der Geschworenen lauteten, wurde nicht ermittelt. Eines ist sicher: Grundherren gab es nicht mehr und alle Einschränkungen, die diese vor 1848 (Aufhebung der Leibeigenschaft) verfügten, waren hinfällig geworden.>/div>
 
Wandorf führte auch. ein Gemeindesiegel. Nach der Beschreibung der Dorfsiegel im Komitat Ödenburg von Dr. Horváth Zoltan lautete die erste Inschrift: "Sigil Wandorf Gemeine". Im Siegelfeld standen sich zwei Löwen gegenüber, die eine fünfzackige Krone trugen, von der eine Weintraube herunterhing.
 
Das Dorfsiegel trug später die Inschrift: "Gemeinde Wandorf". Diese wurde im Zuge der Madjarisierung in den folgenden ungarischen Text verwandelt: "Sopron Vármegye Soproni Járás Bánfalva Nagyközség". Das Bemühen, Namen von Wandorfer Richtern zu finden, blieb bis auf wenige Ausnahmen ergebnislos. Die aufgefundenen Namen sind untenstehend aufgeführt. Soweit die Jahreszahlen ihrer Amtszeit bekannt ist, wurde sie neben dem Namen vermerkt:
 

Petermann

1427/28

J ohann Berthold

1438

Pierenstingl

1467

Hans_Müllner

1667

Matthias Graf

1670

Conrad Wohlmuth

1770

Andreas Wetzer

1832

Andreas Degendorfer sen.

?

Matthias Strammer

?

Gottlieb Kalbantner (der letzte)

1940-1946.

 
Als Kleinrichter verkündete die "Wochta Kati" (neben Bauer Gritsch Rozsondai für ihr Gmuawirtshaus) mit ihrer Trommel die öffentlichen Kundmachungen. Sie hat die langen Wege zwischen dem Neulumpendorf und der Allee zu Fuß zurückgelegt. Ihre Amtsführung war tadellos und mit viel Mühe verbunden. Sie wurde von Tobias Schöll und Karl Degendorfer (bei der Mühle) abgelöst. Als Feldvermesser fungierte Karl Degendorfer sen. (Kirchgasse Nr.33) Seine Tätigkeit übte er mit zwei Gehilfen an Sonntagen aus. Später übernahm sein Bruder Andreas Degendorfer diese öffentlichen Aufgaben.
 
Quelle: Wandorf - Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte und Entwicklung eines ehemaligen Stadtdorfes Ödenburgs
Hans Degendorfer , Matthias Ziegler (1991)